UNFALLVERSICHERUNG
WEITERE INFORMATION

Gesetzliche Unfallversicherung: bes. Zweig der Sozialversicherung. Ihre Aufgaben sind es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, außerdem nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Private Unfallversicherung: Versicherung zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Die Leistungen sollen v.a. dazu dienen, entgehendes Einkommen im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit auszugleichen und im Todesfall Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene zu gewährleisten.

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