KRANKENVERSICHERUNG
WEITERE INFORMATION

Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken.
Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen. In den meisten Ländern in denen kein staatliches oder ein duales Gesundheitssystem besteht, gibt es die Möglichkeit, sich alternativ oder ergänzend für den Krankheits- oder Pflegefall abzusichern. Hier gibt es oft Modelle die auch als Mittel des sozialen Ausgleichs nach öffentlichem Recht als Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) organisiert sind und zumeist die gesamte oder den größeren Teil der Bevölkerung umfassen aber auch mit den Angeboten privatrechtlicher Versicherungen (PKV) ersetzt oder ergänzt werden können.

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungs­wesens. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Individualversicherung).

In vielen Staaten bestehen gesetzliche und private Krankenversicherungen nebeneinander, die Funktion der privaten Krankenversicherer ist dabei deutlich verschieden. Die private Krankenversicherung kann drei unterschiedliche Funktionen haben:[2]

  • substitutiv: Ein Teil der Bevölkerung kann die private Krankenversicherung als Vollversicherung wählen, oder hat keinen Zugang zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz – diese substitutive Funktion gibt es nur in Deutschland und in den USA
  • komplementär: Leistungen, die im öffentlichen System nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind, können privat versichert werden – diese Funktion hat die private Krankenversicherung in allen entwickelten Industrieländern (einschließlich Deutschland und den USA)
  • parallel: Der Einzelne trägt durch die Zahlung von Beiträgen oder Steuern zur Finanzierung des allgemeinen Krankenversicherungsschutzes bei und kann parallel dazu durch die Zahlung privater Krankenversicherungsprämien ein Anrecht auf bevorzugte Behandlung erwerben – üblich vor allem in vorwiegend steuerfinanzierten Gesundheitssystemen mit Kapazitätsproblemen, wie etwa in Großbritannien und Kanada.

Nur in Deutschland ist die private Krankenversicherung substitutiv zu einer allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung. In den USA – dem einzigen weiteren Land, in dem die private Krankenversicherung substitutive Funktion hat – haben nur Bedürftige, und insbesondere Bedürftige mit Kindern, unter Umständen Zugang zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung. In den Niederlanden bestand bis 2005 ein Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ähnlich wie in Deutschland, wobei allerdings alle Erwerbstätigen mit einem Einkommen oberhalb einer Berechtigungsgrenze aus der sozialen Krankenversicherung ausscheiden und auf private Krankenvollversicherung zurückgreifen mussten; die zwei Systeme wurden 2006 durch die Krankenversicherungsreform in ein einziges System integriert.[2] Nur in Deutschland muss der Einzelne sich entscheiden zwischen einer Krankenversicherung, in der jeder solidarisch einen Beitrag zahlt (Solidarprinzip in der GKV) und einer Krankenversicherung, in der sich jeder gegen sein eigenes Risiko versichert (Äquivalenzprinzip in der PKV, siehe auch: Solidaritätsprinzip vs. Äquivalenzprinzip).

In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob Folgekosten von Unfällen durch die Krankenversicherung oder stattdessen durch eine spezielle Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch.

Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.

 

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