- Mo - Fr: 9.00 - 18.00
- Venloer Str. 379/381, 50825 Köln
- +49 221 75 99 36 36
HAUSRATVERSICHERUNG
WEITERE INFORMATION
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Aufwendungen wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert: der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung ist eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen. Diese sind üblich im Gewerbe und in der Industrieversicherung, um damit einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern. Die Hausratversicherung schützt das zumindest überwiegend privat genutzte bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers gegen die oben aufgeführten Gefahren, die eine Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zur Folge haben. Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder. Streng genommen nicht zum Hausrat gehörend, aber durch die Versicherungsbedingungen grundsätzlich einbezogen sind auch beruflich genutzte Gegenstände wie PC, Aktendeckel und Diktiergerät, nicht jedoch Handelsware und Musterkollektionen. Nicht einbezogen sind beruflich genutzte Gegenstände, die sich in einem Arbeitszimmer befinden, das einen eigenen Eingang hat und nicht über den Wohnungszugang erreichbar ist. Entsprechende Ausschlüsse sind immer dann begründet, wenn die Gegenstände einer anderen Versicherungsgruppe zuzuordnen sind bzw. wenn bereits Deckung über einen anderen Versicherungsvertrag besteht.
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf demselben Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der Garage noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen: Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen Gewerbebetrieb von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen. Versichert ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch der von allen mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen wie zum Beispiel Ehegatten oder Kinder, nicht jedoch Mieter und Untermieter. Im Rahmen der Außenversicherung ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vornherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht. Sofern Kinder des Versicherungsnehmers im Rahmen ihrer Ausbildung/Studium/Wehr- oder Zivildienstes eine eigene Wohnung beziehen, gelten Sachen dort bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Sollte allerdings ein eigener Hausstand gegründet werden und keine Absicht mehr zur späteren Rückkehr in die elterliche
Wohnung bestehen, entfällt der Versicherungsschutz. Zudem sind hier die allgemeinen Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung zu beachten. Bei Umzügen erweitert sich der Versicherungsschutz vorübergehend sowohl auf die alte als auch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers, meist für drei Monate ab Umzugsbeginn. Der Umzug ist anzeigepflichtig. Auch Schäden auf Transportwegen gelten dann als mitversichert, sofern sie durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden. Bei den meisten Gesellschaften sind nur Umzüge innerhalb Deutschlands mitversichert, bei Umzügen ins Ausland endet der Versicherungsschutz an der Staatsgrenze. Bei Umzügen ist unerheblich, wo der Versicherungsnehmer gemeldet ist, es kommt darauf an, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Daher kann der Versicherungsschutz auch auf eine neue Wohnung übergehen, wenn der Versicherungsnehmer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht, allerdings nur wenige Gegenstände zur Körperhygiene etc. mitnimmt. Sofern die alte Wohnung weiterhin im Eigentum des Versicherungsnehmers bleibt, entfällt für diese dann drei Monate nach Umzugsbeginn der Versicherungsschutz. Ähnliche Regelungen gelten für die Trennung von Ehegatten. Der genaue Umfang dieser Regelung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Besondere Entschädigungsgrenzen gelten in der Hausratversicherung für die sogenannten Wertsachen. Darunter fallen unter anderem Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Pelze, Gemälde, Antiquitäten sowie Objekte aus Gold und Silber. Für diese Gegenstände ist zunächst eine generelle Entschädigungsgrenze von meist 20 % vorgesehen, die aber je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist und auch erweitert werden kann. Zudem gibt es für einzelne Kategorien von Wertgegenständen besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sich diese nicht in Wertschutzschränken befinden. Bei vielen Unternehmen beträgt die Grenze für Bargeld dann beispielsweise 1000 Euro. Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der
Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet („Quadratmetermodell“). Diese Wohnfläche ist jedoch von der Wohnfläche eines Mietvertrages zu unterscheiden. Bei der versicherungstechnischen Wohnfläche werden zum Beispiel Balkone und Terrassen nicht berücksichtigt. Eine Alternative zum Quadratmetermodell ist die Festlegung der Versicherungssumme durch ein „Versicherungssummenmodell“. Wichtig ist wie in allen Versicherungssparten die korrekte Festlegung der Versicherungssumme. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme, kommt es zu einer Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadensfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650 Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Einige Anbieter bieten generell ohne besondere Voraussetzungen den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung an. Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme zuzüglich einer eventuellen Vorsorge in der Regel von 10 % der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
Sehen Sie sich unsere anderen Versicherungen an
Wir sind für Sie da, um Ihnen den besten Service zu bieten…